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Wochenrückblick KW 23 2023

Wochenrücklick KW 23 2023

Diese Woche hatte für mich nur drei Tage, denn ich habe mir am Freitag einen Brückentag genommen.

Bis dahin war es hektisch.

Montag habe ich mich gefreut über die Entscheidung eines Arbeitgebers, zwei Kündigungen gegen Mitarbeiter „zurücknehmen“ zu wollen.

Der Arbeitgeber hatte wegen verspäteter Krankmeldungen ordentliche Kündigungen ausgesprochen, gegen die sich die Mandanten gewehrt haben.

Schon im Gütetermin hatte das Gericht ernsthafte Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Kündigungen geäußert.

Die vom Arbeitgeber gewählten Formulierungen zum Vergleichsschluss haben mir aber noch nicht gereicht, deswegen habe ich entschlossen, hier neue Vorschläge zu einer Einigung zu unterbreiten.

Dienstag habe ich eine Kündigungsschutzklage angenommen, deren Entstehung mich wirklich ärgert.

Denn der Arbeitgeber hat einer Mitarbeiterin nach fast zwanzigjähriger Betriebszugehörigkeit mit einer Monatsfrist gekündigt.

Solche Vorgehensweisen von Arbeitgebern sind indiskutabel, weil wenigstens die Grundkündigungsfristen einzuhalten sind, insbesondere deswegen, um dem Mitarbeiter nicht auch noch Nachteile durch Sanktionen der Bundesagentur zuzufügen.

Zum anderen ist es für Mitarbeiter kostenintensiv, wegen der bloßen Nichteinhaltung von Fristen zum Rechtsanwalt zu müssen.

Von der mangelnden Wertschätzung gegenüber einem so langjährigen Mitarbeiter, die in einem solchen Verhalten liegt, mal ganz zu schweigen.

Mittwoch war ich dann in Eisenach zur Verhandlung einer Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“.

Nach mehreren Einigungsstellensitzungen haben sich die Betriebsparteien entschlossen, zunächst wieder ohne Vorsitzenden zu verhandeln. Die Gespräche waren konstruktiv, so dass wir nach 8 Stunden die Hoffnung haben, zu einem für beide Seiten guten Ergebnis zu kommen.

Was habe ich heute inhaltlich?

Ich möchte diesmal auf eine Entscheidung aus dem letzten Jahr hinweisen, die vom Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit einer Zeugniserteilung ausgeurteilt wurde.

Die Erfurter Richter haben dort einem Mitarbeiter einen An­spruch auf ein Zeug­nis mit Schluss­for­mel versagt

Ar­beit­ge­ber seien nicht ver­pflich­tet, aus­schei­den­den Mit­ar­bei­tern zu dan­ken oder ih­nen al­les Gu­te zu wün­schen. ( BAG vom 25.01.2022, Az. 9 AZR 146/21

Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Ge­wer­be­ord­nung ha­ben Ar­beit­neh­mer bei der Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses ei­nen An­spruch auf Er­tei­lung ei­nes schrift­li­chen Ar­beits­zeug­nis­ses.

Das Zeugnis muss min­des­tens An­ga­ben zur Art und Dau­er der Tä­tig­keit, meist je­doch zu­sätz­lich ei­ne ge­naue Be­schrei­bung der Tä­tig­keit so­wie ei­ne Be­wer­tung der Leis­tun­gen und der Füh­rung des Ar­beit­neh­mers enthalten.

Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu Streitigkeiten, ob zu­dem ein An­spruch auf Be­dau­erns-, Dan­kens- und Wunsch­for­meln be­steht.

Die­se For­meln sind üb­lich und, was wichtiger ist, wenn sie fehlen, lässt dies Personaler auf ei­ne ne­ga­ti­ve Be­wer­tung durch den Arbeitgeber schließen.

Die Vorinstanz hat­te des­halb ei­nen Ar­beit­ge­ber zu ei­ner sol­chen For­mel ver­pflich­tet.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hob je­doch das Ur­teil des Landesarbeitsgerichts auf und be­stä­tig­te so­mit sei­ne bestehende Recht­spre­chung.

Ar­beit­ge­ber kön­nen ih­ren Ar­beit­neh­mern al­les Gu­te wün­s­chen, müs­sen es aber nicht.

Deswegen rate ich meinen Mandanten grundsätzlich nahezu immer zu einer Kündigungsschutzklage, damit solche Streitigkeiten gar nicht erst entstehen, denn wenigstens im Vergleichsweg sind solche Schlussformeln Standard.

Ist die Dreiwochenfrist zur Klage erst einmal vorbei, ist die Durchsetzung einer solchen Zeugnisfloskel nach dieser Entscheidung unmöglich.

Wie geht’s für mich weiter?

Nächste Woche geht es erst nach Schweinfurt, dann folgen zwei AGG Klagen und eine Schmerzensgeldklage wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte eines Arbeitnehmers in Fulda, zwischendrin beginnen noch Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ und dann reise ich nach Dresden zum Seminar.

Euch einen schönen Sonntag!