Wochenrücklick KW 18 2023
Puh – geschafft!
Dienstag Einigungsstelle Rufbereitschaft, Mittwoch Büro, Donnerstag Einigungsstelle „Vergütungsstruktur“ und Freitag Einigungsstelle
„Arbeitszeit“.
Nächste Woche Arbeitsrecht 2 Schulung in Schweinfurt und dann zwei Tage Büro.
Der Arbeitsanfall zeigt mir, dass „meine“ Betriebsräte tolle Arbeit machen.
Dahingekommen sind sie durch Mut und Schulungen, die geholfen haben, eigene Fähigkeiten einzusetzen und zu verbessern.
Betriebsratsarbeit ist das, was das Wort schon sagt, es ist Arbeit.
Bei der Ausübung seiner Arbeit muss man Leistung erbringen, egal ob sie bezahlt wird oder gemeinnützig ist.
Oft wundere ich mich in meinen Seminaren, daß Betriebsräte mittlerweile in der 3. oder 4. Amtsperiode sind und erst ein oder zwei Grundlagenseminare belegt haben.
Natürlich wird Betriebsratsarbeit als Ehrenamt ausgeübt, aber ein freiwilliger Feuerwehrmann, der nicht trainiert ist, ist am Einsatzort genauso wenig hilfreich wie ein ungeschulter Betriebsrat.
Bevor ich mich als Betriebsrat also an den „Einsatzort“ begebe, muss ich lernen und üben.
Die Einsatzorte als Betriebsrat sind mannigfaltig:
– Anhörungsrechte
– Mitwirkungsrechte
– Mitbestimmungsrechtes
– Informationsrechte,
um mal die Wichtigsten zu nennen.
Der Gesetzgeber hat mit dem § 37 Abs. 6 BetrVG dafür gesorgt, daß sich Betriebsräte Stärken erwerben können.
Dies geschieht durch die bereits benannten Grundlagenseminare, konkret heißt das drei aufeinander aufbauende Arbeitsrechtsseminare und drei aufeinander aufbauende Seminare zum Betriebsverfassungsrecht.
Egal über welche zahlenmäßige Größe Betriebsratsgremien verfügen, ob drei, fünf oder dreiundzwanzig Mitglieder, diese Grundlagenseminare sollte jeder Betriebsrat absolviert haben.
Dabei ist es selbsterklärend, daß diese Seminare so schnell wie möglich nach Beginn der Betriebsratsarbeit besucht werden, denn je schneller ich ausgebildet bin, um so eher und intensiver kann ich meine Arbeit bewerkstelligen.
Komplizierter wird es jetzt bei den Schwerpunktseminaren, wenngleich das Prinzip, was sich hierhinter verbirgt, gar nicht wirklich schwierig ist.
Bevor ich auf ein Schwerpunktseminar fahre, muss ich mich nämlich als Betriebsrat fragen, was will ich mit meinem Amt anfangen? Will ich mich um Arbeitszeit kümmern, will ich Schriftführer werden, strebe ich sogar eine Position als Betriebsratsvorsitzender oder Stellvertreter an, will ich Betriebsvereinbarungen verhandeln, will ich in den Wirtschaftsausschuss, will ich mich um Datenschutz oder das Gesundheitsmanagement kümmern oder will ich vielleicht in einen Ausschuss?
Von der Beantwortung dieser Frage hängt dann ab, ob der Besuch eines Schwerpunktseminars zu den gerade genannten Schwerpunktthemen erforderlich ist oder nicht.
Bei der Frage, was ein Betriebsrat mit seiner Arbeit anfangen will, sollte er zuerst in sich selbst hineinhorchen, dazu gehört auch die Frage nach persönlichen Talenten.
Ein befreundeter Anwaltskollege hatte für mich dazu einen Rat, der mir in meinem Trainerdasein schon oft geholfen hat: „Du machst aus einem Dackel keinen Windhund.“
Dieser sagt nichts Anderes als, jeder muss da eingesetzt werden, wo er hingehört.
Ein Windhund kann zwar schnell rennen, im Fuchsbau ist er aber denkbar ebenso verloren wie der Dackel auf der Rennbahn.
Das heißt, wenn ich gerne vor Menschen stehe und rede, habe ich mit Sicherheit ein Talent zum Vorsitzenden, das Gleiche gilt umgekehrt, wenn ich vor einer Menschenmenge aufgeregt und nervös bin, jede Zeile vom Blatt ablesen muss, dann ist die Wahrscheinlichkeit, daß ich meine Belegschaft begeistern kann, gering.
Wenn ich dafür aber ein guter Tüftler bin und gerne Dinge ausarbeite, dann bin ich vielleicht jemand, der gut Sitzungen oder Betriebsratsbeschlüsse und/oder Betriebsvereinbarungen vorbereiten kann.
Wenn ich als Betriebsrat mit Verhandlungen beginne, muss ich selbstverständlich über Grundkenntnisse in Verhandlungsführung verfügen.
Gegenüber von Betriebsräten sitzen Personaler, Geschäftsführer, Leitende Angestellte u.s.w., die ein sicheres Auftreten gelernt haben.
Als Betriebsrat muss ich genau das schnell lernen, sonst bin ich in Verhandlungen definitiv verloren.
In den von mir betreuten Gremien sind Betriebsratsvorsitzende von ihren Grundberufen her unterschiedlich qualifiziert – vom Staplerfahrer bis hin zum Ingenieur ist alles vertreten. Alle haben sie ihre persönlichen Talente eingebracht und ihre Schwächen nach und nach verbessert, alle sind wirklich tüchtige Vorsitzende.
Eine große Stärke aller Betriebsräte ist häufig eine enge Bindung zur Belegschaft. Die muss man nutzen und ausbauen. Wichtig ist, daß man über die vier Jahre seiner Amtszeit den Kontakt hält und nicht, wie es Politiker gerne tun, vor der Wahl Präsenz zeigt und danach nicht mehr zu sehen ist.
Die Gelegenheiten für Betriebsräte zur Imagepflege sind vielfältig.
Sprechstunden, Betriebsversammlungen oder Betriebsbegehungen sind gute Gelegenheiten, mit den Kolleginnen und Kollegen im Gespräch zu bleiben.
Ich rate daher am Anfang der Gremiumsarbeit, eine Liste zu erstellen und eine Selbstanalyse zu wagen.
Wer kann was, wer will sich wo einbringen, wer traut sich was zu und wer braucht welche Schulungen. Dazu gehört dann ein Kostenplan, damit der Arbeitgeber weiß, was auf ihn zukommt. Erfahrungsgemäß beginnen hier die ersten Meinungsverschiedenheiten über die Frage, was in welcher Zeit möglich ist.
Gestattet mir zum Schluss eine persönliche Anmerkung. Ich erachte meine Arbeit als außerordentlich sinngebend. Menschen in ihrer Arbeit besser zu machen, ist eine wunderbare Aufgabe.
Das war‘s für heute!
Bis nächste Woche!